Folgende Möglichkeiten zur finanziellen Förderung der Seniorenbetreuung stehen Ihnen zur Verfügung:
Die „Verhinderungspflege“
Die Bezahlung einer Verhinderungspflege durch die Pflegekasse gibt Ihnen als pflegenden Angehörigen die Möglichkeit sich von der Pflegearbeit zu erholen und neue Energie zu tanken.
Die Verhinderungspflege ist in ihrem Anspruch auf vier Wochen im Kalenderjahr begrenzt. Die Leistungshöhe beträgt mindestens 1.550 EUR pro Kalenderjahr.
Die Verhinderungspflege kann auch in mehreren Teilzeiträumen und stundenweise in Anspruch genommen werden. Für Tage, an denen die Verhinderungspflege nicht mindestens acht Stunden erbracht wird (so genannte „stundenweise Verhinderungspflege“), erfolgt keine Anrechnung auf die Höchstdauer von 28 Tagen im Jahr.
Von den rund 1,6 Millionen Angehörigen, die zu Hause pflegen, haben im Jahr 2010 nur knapp 34.000 Betroffene die Verhinderungspflege genutzt!
Beantragung: Das Antragsformular für die Verhinderungspflege erhalten Sie bei Ihrer Krankenkasse.
Leistungen bei Demenz durch die Pflegekasse
diese Leistungen erhalten Menschen mit Demenz oder geistig Behinderte und psychisch Kranke.
Das Pflegegeld, wird gezahlt, wenn der Pflegebedürftige in einer häuslichen Umgebung von Angehörigen oder einer anderen selbst gewählten Person gepflegt wird.
Bitte sprechen Sie mit Ihrer Krankenkasse und Ihrem Steuerberater, welche Vergünstigungen und Leistungen Sie in Anspruch nehmen können.
Die Leistungsansprüche der Pflegekasse hängen davon an wie Ihre pflegebedürftigen Angehörigen vom MDK (medizinischer Dienst der Krankenkasse) durch einen Gutachter eingestuft worden sind. Dabei stellt dieser den Zeitbedarf für die persönliche Pflege und der hauswirtschaftlichen Versorgung fest.
Auf dieser Basis entscheidet dann die Krankenkasse die Pflegestufe ein und somit die Leistungsansprüche für die häusliche Pflege die monatlich aus der Pflegekasse ausbezahlt wird.
Sie können über die Beträge der Pflegekasse frei verfügen, d. h., dass diese Beträge auch für den Einsatz der pflegeunterstützenden Haushaltshilfen aus Osteuropa verwendet werden dürfen, die Ihnen Komfort Betreuung vermittelt.
Haftungsausschluss: Wir informieren Sie nach bestem Wissen und Gewissen über die möglichen finanziellen Zuschüsse, übernehmen jedoch keine Haftung für die angebotenen Informationen.
Bei Fragen wenden Sie sich an Ihre Krankenkasse, diese kann Ihnen nähre Details mitgeben.